Beschluss über Kopierkosten – in dieser Höhe sind sie unangemessen!
Ihr Recht zur Belegeinsicht nehmen Sie normalerweise im Büro Ihrer Hausverwaltung wahr. Allerdings ist das für den einen oder andern Eigentümer Ihrer Gemeinschaft höchst lästig oder vielleicht auch aufgrund der Entfernung seines Wohnorts schlichtweg undurchführbar. Daher wird das...
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