Markiert: Wachschutz

Betriebskosten: Kosten für einen Wachschutz können nicht auf Mieter von Wohnräumen umgelegt werden

Dass die Kosten für einen Wachschutz nicht auf Wohnraummieter umgelegt werden können, stellte das Amtsgericht Neubrandenburg im September 2018 klar. Ein Vermieter und sein Mieter stritten sich über die Rechtmäßigkeit der letzten Betriebskostenabrechnung. Der Vermieter hatte in dieser...

Weiterlesen ⇢.