Abriss wegen Einsturzgefahr: Sind die Kosten als „außergewöhnliche Belastung“ absetzbar?
Kann die Erbin eines einsturzgefährdeten Hauses die Kosten für den Abriss in ihrer Einkommensteuererklärung als „außergewöhnliche Belastung“ geltend machen? Dazu sagt das Finanzgericht Hamburg: Denkbar wäre das zwar, aber es ist nicht möglich, wenn die Instandhaltungspflicht vorher missachtet...
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