Markiert: Wohneigentum

Sonderumlage kann nicht nach Wohn- bzw. Nutzfläche umgelegt werden

Sonderumlage kann nicht nach Wohn- bzw. Nutzfläche umgelegt werden

Als Wohnungseigentümer sollen Sie die Kosten der Instandhaltung oder Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums entsprechend Ihrer Miteigentumsanteile tragen. Ein anderer als der gesetzliche Verteilungsschlüssel gilt nur, wenn die Teilungserklärung dies vorsieht. Nur dann darf eine Wohnungseigentümergemeinschaft beschließen, dass eine Sonderumlage...

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