Wohnnutzung – Kein Berufsverbot für Tagesmutter
Eine Wohnung ist eigentlich zum Wohnen da. Dennoch gibt es bestimmt auch in Ihrer Wohnanlage Hausbewohner, die in Ihrer Wohnung nicht nur wohnen. Der eine hat dort ein Homeoffice eingerichtet, der anderen empfängt dort gelegentlich Kunden und wieder...
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