Wohnungseigentümer: Einbau eines vorgesehenen Fensters ist keine bauliche Veränderung
Als Wohnungseigentümer nehmen Sie keine genehmigungspflichtige bauliche Veränderung gemäß § 22 Abs. 1 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) vor, wenn eine Maßnahme ordnungsgemäßer Instandhaltung bzw. Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums gemäß § 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG vorliegt. Instandsetzung wäre auch,...
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