Mietminderung ist rückwirkend möglich, wenn Mieter keine Kenntnis von seinem Recht hatte
Wegen einer Geruchsbelästigung durch muffig riechendes Abwasser dar ein Mieter die Miete mindern. Die Mietminderung ist auch rückwirkend möglich, wenn ein Mieter keine Kenntnis von seinem Minderungsrecht hatte, stellte der Bundesgerichtshof klar. Der Fall Ein Mieter und sein...
Weiterlesen ⇢.
Neueste Kommentare