„Mieterkonto“: Zahlungen und Gutschriften müssen differenziert aufgeführt werden
Als Vermieter dürfen Sie nicht bei einer Zahlungsklage gegen einen Mieter einfach alle Kostenpositionen in einem der Klage anliegenden „Mieterkonto“ darstellen. Sie müssen bei Zahlungen und Gutschriften differenzieren, damit Ihre Zahlungsklage ausreichend bestimmt ist. Dies entschied das Landgericht...
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