Kategorie: Sondereigentum

Sondereigentum am Garten der Wohnanlage – geht das?

Nach dem aktuellen Wohnungseigentumsgesetz können Sie auch an einer Gartenfläche Sondereigentum begründen. Das ist allerdings nur dann möglich, wenn die Wohnung wirtschaftlich die Hauptsache bleibt. Sofern die Wohnung nicht wirtschaftlich die Hauptsache bleibt, kann das Grundbuchamt Ihnen durch...

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Wiederherstellung des Sondereigentums – das können Sie ausnahmsweise beschließen

Die Beschlüsse, die Sie und Ihre Miteigentümer auf Ihrer Eigentümerversammlung fassen, betreffen das gemeinschaftliche Eigentum. Beschlüsse, die das Sondereigentum betreffen, können Sie normalerweise nicht fassen. Mangels der erforderlichen Beschlusskompetenz sind solche Beschlüsse sogar nichtig. In einer aktuelle Entscheidung...

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Vorsicht Kostentragung: Ein Austausch ist keine Reparatur mehr!

Üblicherweise tragen Sie als Sondereigentümer die Kosten Ihres Sondereigentums, während Ihre Eigentümergemeinschaft die Kosten Ihres Gemeinschaftseigentums zu tragen hat. Anders ist es aber, wenn Ihre Gemeinschaftsordnung bzw. Teilungserklärung eine von diesem Grundsatz abweichende Regelung enthält. Sieht diese beispielsweise...

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