Abstrakte Familienplanung ist kein Grund für Eigenbedarfskündigung
Eine abstrakte Familienplanung kann keine Eigenbedarfskündigung rechtfertigen. Ein Vermieter bzw. der von ihm Begünstigte muss tatsächlichen Bedarf an Wohnraum haben. Ansonsten ist eine Eigenbedarfskündigung rechtswidrig und unwirksam. Dies hat das Landgericht Berlin im Juli 2023 entschieden. Ein Vermieter...
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