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Erhöhung von Betriebskostenvorauszahlungen ist nur einmal möglich

Wenn für Vermieter die Betriebskosten steigen, kann gemäß § 560 Abs. 4 BGB eine Anpassung der vom Mieter zu entrichtenden Betriebskostenvorauszahlungen erfolgen. Dies ist aber anlässlich einer Betriebskostenabrechnung nur einmal möglich, stellte das Amtsgericht Köln im Dezember 2023 klar. Im vom AG...

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