Auch bei hohen Rohrwärmeverlusten gilt vereinbarte Heizkostenverteilung
Bestimmt wissen Sie, dass die Heizkosten auch in Ihrer Wohnungseigentumsanlage nach der Heizkostenverordnung abgerechnet werden müssen. Daher ist ein Teil der Heizkosten nach Verbrauch abzurechnen. Die genaue Verteilung kann Ihre Teilungserklärung vorgeben oder Sie und die anderen Eigentümer...
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