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Kurzfristige Vermietung ist Zweckentfremdung von Wohnraum

Das Verwaltungsgericht München stellte im Januar 2020 klar, dass eine wiederholte Überlassung von Wohnraum an wechselnde Personen, die sich dort nur vorübergehend, beispielsweise zum Zweck einer medizinischen Behandlung aufhalten, eine unzulässige Fremdenbeherbergung darstellt. Dies stellt laut VG München...

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