Sondervergütung für Ihren Verwalter muss verhältnismäßig sein
Wenn Sie zu den glücklichen Wohnungseigentümern gehören, die zufrieden mit Ihrem Verwalter sind, möchten Sie ihm vielleicht für zusätzliche Tätigkeiten hie und da eine Zusatzvergütung gewähren. Das ist auch per mehrheitlichen Beschluss möglich. Achten Sie dann aber unbedingt...
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