Unzulässige Videoüberwachung ist nicht als Beweismittel erlaubt
Die Kündigung eines Mieters kann nicht mit Tatsachen begründet werden, die einem Beweisverwertungsverbot unterliegen. Das gilt für Tatsachen und deren Beweise, von welchen der Vermieter unter Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Mieters Kenntnis erlangt hat. Dies stellte das...
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