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Mieterhöhung auf Grundlage einer Datensammlung im Internet

In § 558a Abs. 2 BGB werden die Grundlagen für die Begründung einer Mieterhöhung, nämlich Mietspiegel, Vergleichswohnungen oder Sachverständigengutachten, genannt. Bei dem „MietpreisCheck” des Internetportals Immobilienscout24 oder Vergleichbares bei vergleichbaren Internetportalen, handelt es sich nicht um anzuerkennende Mietdaten....

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