Wohnungseigentümer dürfen bei Beteiligung an Geschäften nicht über diese abstimmen
Ein Wohnungseigentümer darf bei einem Beschluss über ein Rechtsgeschäft, an dem er mittelbar beteiligt ist, nicht abstimmen. Das stellte der Bundesgerichtshof (BGH) im Januar 2017 klar. Im entschiedenen Rechtsstreit war ein Wohnungseigentümer Mehrheitsgesellschafter einer Gesellschaft die durch einen Beschluss...
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