Außerordentliche und ordentliche Kündigung werden durch Schonfristzahlung wirkungslos
Dass sowohl eine außerordentliche als auch eine ordentliche Kündigung durch eine so genannte Schonfristzahlung des Mieters gemäß § 569 Abs. 3 BGB wirkungslos wird, stellte das Landgericht Berlin im November 2017 klar. Das Urteil wird zurzeit vom Bundesgerichtshof...
Weiterlesen ⇢.
Neueste Kommentare