Kategorie: Kündigung

Starker Cannabiskonsum rechtfertigt Kündigung

Dass ein starker Konsum von Cannabis eine Störung des Hausfriedens darstellt und einen Vermieter zu einer fristlosen Kündigung gemäß § 569 Abs. 2 BGB berechtigt, stellte das Amtsgericht Brandenburg im April 2024 klar. Die aktuelle gesetzliche Änderung im Hinblick auf den Konsum...

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