Wohnungseigentumsgesetz: Bei Instandhaltungsstau kann Wiederaufbau blockiert werden
Gemäß § 22 Abs. 4 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) kann ein Wiederaufbau eines Gebäudes unzulässig sein, wenn mehr als die Hälfte zerstört ist und für den Schaden keine Versicherung aufkommt. Beachten Sie als Wohnungseigentümer: Auch wenn Instandhaltung und Instandsetzung über...
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