Eigenmächtig eingebaute Wohnungseingangstür ist Sache der Gemeinschaft
Stellen Sie sich vor: Es gibt immer noch Wohnungseigentümer, die glauben, die Eingangstür zu ihrer Wohnung gehöre zu ihrem Sondereigentum. Tatsächlich sind diese Türen aber Gemeinschaftseigentum. Das hat zur Folge, dass Sie für den Austausch dieser Türen einen...
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