Wohnungseigentümer: Anfechtungsklage muss angefochtene Beschlüsse klar bestimmen
Als Wohnungseigentümer müssen Sie, bei Erhebung einer Anfechtungsklage, die von Ihnen angefochtenen Beschlüsse klar bestimmen. Das stellte der Bundesgerichtshof (BGH) im Februar 2017 klar. Eine zunächst vorsorgliche Anfechtung aller Beschlüsse eine Eigentümerversammlung, gleichsam als Vorratsanfechtung, ist nicht zulässig....
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