Umlaufbeschluss mit einfacher Stimmenmehrheit? Das müssen Sie ausdrücklich beschließen!
Sie und Ihre Miteigentümer können auch außerhalb Ihrer Eigentümerversammlung Beschlüsse fassen. Allerdings bedürfen diese Umlaufbeschlüsse normalerweise die Stimmen aller Eigentümer Ihrer Gemeinschaft. Wenn Sie einen Umlaufbeschluss mit einfacher Stimmenmehrheit fassen möchten, müssen Sie und Ihre Miteigentümer das beschließen....
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