Vermietung der Eigentumswohnung – ist dieses Recht per Beschluss einschränkbar?
Ihre Eigentumswohnung müssen Sie nicht unbedingt selbst bewohnen. Sie haben durchaus das Recht, diese zu vermieten. Allerdings sind nicht immer alle Ihre Miteigentümer damit einverstanden und möchten daher auf die Vermietung Ihrer Wohnung Einfluss nehmen.
Ist das in Ihrer Eigentümergemeinschaft ein Thema, sollten Sie dieses Urteil des Amtsgericht Essen unbedingt kennen (Urteil v. 30.12.21, Az. 196 C 73/21).
Beschluss: Zustimmungsvorbehalt für die Neuvermietung von Wohnungen
Im entschiedenen Fall hatte eine Eigentümergemeinschaft mehrheitlich beschlossen, die Neuvermietung von Wohnungen künftig zu beeinflussen. Konkret wurde die Neuvermietung von Wohneigentum unter einen Zustimmungsvorbehalt und eine Verwalterzustimmung gestellt.
Eine Wohnungseigentümerin war mit dieser Beschlussfassung nicht einverstanden und erhob daher Klage.
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Beschluss über Einschränkung des Rechts auf Vermietung ist nichtig
Die Klage war erfolgreich, der gefasste Beschluss war nichtig. Zwar können die Wohnungseigentümer die Vermietung bzw. Verpachtung von der Zustimmung eines Dritten abhängig machen.
Allerdings kann das Recht auf Vermietung des Sondereigentums nur durch die Gemeinschaftsordnung, also einer Vereinbarung gemäß §§ 10 Abs. 3, 15 WEG eingeschränkt werden. Ein Beschluss, der eine Vermietung bzw. Verpachtung untersagt oder wesentlich einschränkt, ist dagegen nichtig.
Fazit: Ihr Recht zur Vermietung Ihrer Eigentumswohnung kann zwar von der Zustimmung des Verwalters oder Ihrer Eigentümergemeinschaft abhängig gemacht werden. Eine solche Einschränkung erfordert aber eine entsprechende Regelung in der Gemeinschaftsordnung. Per Beschluss geht das nicht.
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