Eigenbedarfskündigung: Gegenüber alten Mietern nur bei besonderem Grund möglich
Möchten Sie oder Ihre Angehörigen in Ihre vermietete Wohnung einziehen, dürfen Sie wegen Eigenbedarf kündigen. Doch Vorsicht, wenn alte Menschen in Ihrer Wohnung wohnen, denn dann brauchen Sie hierfür ab jetzt ganz besonders gewichtige Gründe. Das Landgericht Berlin...
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