Keine Auferlegung zukünftiger Instandhaltungskosten per Beschluss
Möchten Sie bauliche Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum vornehmen, geht das nicht ohne einen gemeinschaftlichen Beschluss. Handelt es sich um eine bauliche Veränderung, müssen sogar alle Eigentümer zustimmen, die durch diese einen nicht hinzunehmenden Nachteil erleiden. In der Praxis sind...
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