Kosten einer erstmaligen Dachrinnenreinigung sind keine Betriebskosten
Ein Mieter muss Betriebskosten zahlen, soweit dies im Mietvertrag vereinbart ist. Als „sonstige Betriebskosten“ können auch solche für die Reinigung von Dachrinnen vereinbart werden. Allerdings: Reinigt der Vermieter die Dachrinnen über Jahre hinweg nicht, ist die erste Reinigung...
Weiterlesen ⇢.
Neueste Kommentare