WEG – Kosten für Ersatzzustellungsvertreter werden nicht erstattet
Die Kosten für einen Ersatzzustellungsvertreter werden nicht erstattet. Das stellte der Bundesgerichtshof (BGH) im Mai 2017 klar. Diese gehören als interne Verwaltungskosten nicht zu den erstattungsfähigen Kosten eines Rechtsstreits. Gleichgültig ist, ob ein Ersatzzustellungsvertreter von Wohnungseigentümern oder von...
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