Bei Kündigungsverzicht muss Schriftformgebot nicht eingehalten werden
Als Vermieter verletzen Sie nicht das für Mietverträge in der Regel geltende Schriftformerfordernis gemäß § 550 Satz 1 BGB, wenn Sie Ihrem Mieter nach Abschluss des Mietvertrags ein von Ihnen unterschriebenes Schreiben senden, in welchem ein für den...
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