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Vermietende Wohnungseigentümer dürfen Betriebskostenabrechnung auch ohne Beschluss vorlegen

Vermietende Wohnungseigentümer dürfen Betriebskostenabrechnung auch ohne Beschluss vorlegen

Als vermietender Wohnungseigentümer dürfen Sie Ihrem Mieter eine Betriebskostenabrechnung für ein vergangenes Abrechnungsjahr vorlegen, ohne dass die diesbezügliche Jahresabrechnung von Ihrer Eigentümergemeinschaft per Beschluss genehmigt sein muss. Das stellte der Bundesgerichtshof (BGH) im März 2017 klar. Ein vermietender...

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