Wohneigentumsanlage mit Bäumen: laienhafte äußere Sichtprüfung reicht aus
Verwalter einer Wohneigentumsanlage mit Bäumen müssen darauf achten, dass durch die Bäume niemand gefährdet wird. Eine äußere Sichtprüfung in regelmäßigen Abständen genügt der Verkehrssicherungspflicht. Hausverwalter müssen einen Fachmann nach Ansicht des Oberlandesgerichts Oldenburg erst hinzuziehen, wenn Sie selbst...
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