Eigenbedarfskündigung: Es dürfen keine Zweifel am Nutzungswillen des Vermieters bestehen
Wenn Sie als Vermieter einem Mieter wegen Eigenbedarf kündigen, müssen Sie in einem anschließenden Räumungsrechtsstreit Ihr Nutzungsinteresse und auch die Ernsthaftigkeit Ihres Nutzungswillens nachweisen. Dies stellte das Landgericht München im Januar 2019 klar. Dabei ist Ihr Verhalten als...
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