Kennen Sie die Eckpunkte des neuen Umwandlungsverbots für Wohnraum?
Der Staat macht es uns Immobilieninvestoren oft nicht leicht. Eine weitere Einschränkung folgt bald: Das Baulandmobilisierungsgesetz reguliert in seinem „Genehmigungsvorbehalt“ bald die Umwandlung von Mietwohnungen zu Eigentumswohnungen. Die wichtigsten Eckdaten:
Nur noch der Bundestag muss zustimmen, dann ist das neue Baulandmobilisierungsgesetz beschlossene Sache. Umgangssprachlich wird es Umwandlungsverbot genannt, und genau das ist es auch: § 250 Baugesetzbuch (BauGB) verbietet in angespannten Märkten die Umwandlung von Mietwohnungen zu Eigentumswohnungen.
Was gilt im Gesetz als „angespannter Markt“?
Diese Entscheidung liegt bei den Bundesländern. Sie dürfen so genannte Milieuschutzgebiete ausweisen.
Was bedeutet das für Sie?
Erwerben Sie z.B. ein Mehrfamilienhaus und möchten die Wohnungen daraus nach Sanierung einzeln verkaufen, so benötigen Sie dazu künftig eine Genehmigung.
Wie wirkt sich das Gesetz aus?
Der Bund möchte dringend das Wohneigentum fördern – dafür hat er vor nicht allzu langer Zeit etwa das Baukindergeld eingeführt. Diese Maßnahme macht auch Sinn, denn aktuelle Studien belegen, dass Wohlstand maßgeblich mit Immobilieneigentum zusammenhängt. Nun soll aber den Investoren in die Geschäfte gegrätscht werden – obwohl Mieter bereits durch Milieuschutzverordnungen und gesetzlich verankerte Vorkaufsrechte geschützt sind? Ironisch, dass diese Blockade gerade im Gesetz zur Mobilisierung von neuem Bauland festgeschrieben wurde. Dessen Ziel ist es schließlich, neuen Wohnraum zu schaffen.
Welchen Ausweg habe ich?
- Sofort handeln: Noch ist das Gesetz nicht in Kraft und Sie können somit Ihre Immobilie jetzt noch in Eigentumsanteile aufteilen.
- Sondergenehmigungen ausnutzen: Handelt es sich um eine geerbte Immobilie, können Sie beispielsweise zu Gunsten eines Miterben die Umwandlung dennoch genehmigen lassen. So können Sie verhindern, das ganze Gebäude verkaufen zu müssen, um Miterben auszuzahlen.
- Neu bauen: Auf Neubauten ist die Regelung nicht anwendbar.
- Sofern Sie noch nicht gekauft haben: Nicht an angespannten Märkten investieren. In „entspannten“ Wohnlagen können Sie auch in Zukunft ohne Genehmigung umwandeln.
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