Vorsicht Videoüberwachung – fühlt sich der Nachbar überwacht, müssen die Kameras weg!
Wenn in Ihrer Gegend häufig eingebrochen wird und Ihre Eigentumswohnung im Erdgeschoss liegt, haben Sie bestimmt schon mal darüber nachgedacht, wie Sie Ihre Wohnung einbruchssicher gestalten. Vielleicht ist Ihnen auch schon die Idee gekommen eine Videokamera zu installieren. Doch Vorsicht, selbst wenn die Kamera nur das eigene Grundstück überwacht, gilt: Muss Ihr Nachbar eine Überwachung durch die Kamera objektiv und ernsthaft befürchten, müssen Sie sie entfernen (LG Frankenthal, Urteil v. 16.12.2020, Az. 2 S 195/19).
Kamera hätte durch Drehen das Nachbargrundstück erfassen können
Im entschiedenen Fall ging es um einen heftigen Streit zweier Grundstücksnachbarn. Sie machten sich gegenseitig Vorwürfe, überzogen sich mit Prozessen und erteilten dem jeweils anderen ein Hausverbot. Einer der Nachbarn behauptet, auf seinem Grundstück werden Pflanzen ausgerissen und tote Tiere abgelegt. Um das zu beweisen, installierte er Überwachungskameras.
Ob diese Kameras nur sein eigenes Grundstück oder auch das Grundstück des Nachbarn erfassen, steht nicht fest. Dennoch verlangte der Nachbar die Demontage der Kameras. Er begründete sein Begehren damit, dass die Kameras so angebracht waren, dass durch einfaches Drehen auch sein Grundstück in den Erfassungsbereich der Kamera falle. Dies wurde im Klageverfahren durch ein Sachverständigengutachten bestätigt. Die Klage war erfolgreich. Der unterlegene Nachbar ging in die nächste Instanz.
Überwachung war objektiv ernsthaft zu befürchten
Ohne Erfolg! Das Gericht entschied: Der klagende Nachbar war durch die Überwachungskameras in seinem Persönlichkeitsrecht betroffen. Dabei kam es nicht darauf an, ob der Erfassungswinkel der Kameras tatsächlich auf das Grundstück des klagenden Nachbarn gerichtet war. Denn eine mit einem Unterlassungsanspruch abzuwehrende Verletzung des Persönlichkeitsrechts kommt bereits dann in Betracht, wenn Dritte eine Überwachung durch Kameras objektiv ernsthaft befürchten müssen.
Das sah das Gericht aufgrund der tiefen Feindschaft zwischen den Nachbarn als gegeben an. Der Nachbar, der die Kameras installiert hatte, hatte vor Gericht erklärt, er müsse sich vor dem klagenden Nachbarn schützen, und diesem unterstellt, er sei bereits mehrfach auf sein Grundstück eingedrungen. Aufgrund dieser besonderen Situation musste der Nachbar befürchten, durch die Kameras überwacht zu werden. Wegen dieses Überwachungsdrucks mussten die Kameras entfernt werden.
Fazit: Die Installation einer Kamera ist zumindest dann keine gute Idee, um Ihr Heim zu schützen, wenn sie für Ihren Nachbarn oder Ihre Miteigentümer Überwachungsdruck schafft. Sichern Sie Ihre Eigentumswohnung daher besser auf andere Art und Weise gegen ungebetene Gäste ab. Übrigens: Eine Kameraattrappe ist auch keine Alternative, denn auch diese kann nach Auffassung der Gerichte Überwachungsdruck begründen.
Neueste Kommentare