Jetzt wird’s heiß – wann Sie weniger Miete erhalten
Vermieten Sie eine Dachgeschoss-Wohnung? Dann kennen Sie das vielleicht, dass Ihre Mieter nun so langsam über Hitze in der Wohnung klagen. Im schlimmsten Fall droht Ihnen nun eine substanzielle Mietminderung – das kann schnell ein Loch in die Jahresrendite reißen.
In vielen Teilen Deutschlands kletterte diese Woche das Thermometer über 30 Grad. Was die einen vielleicht freut, sorgt bei den anderen sogar für gesundheitliche Probleme – und bei vielen Vermietern für Beschwerden! Denn gerade bei älteren Gebäuden lässt sich oft gar kein baulicher Zustand mehr erreichen, der kühle Temperaturen im Sommer zulässt.
Wann ist eine Wohnung „zu“ heiß?
Welche Temperaturen sind für Ihre Mieter im Sommer zumutbar? Zunächst einmal vorweg: So ganz konkret wird das Gesetz an dieser Stelle leider nicht! Prinzipiell sind sommerliche Temperaturen in der Wohnung kein Mangel und somit nicht mietminderungsfähig. Das gilt selbst für sich eventuell stärker aufheizende Dachgeschoss-Räume. Ihre Mieter haben auch keinen Anspruch auf Maßnahmen wie den Einbau einer Klima-Anlage.
Dennoch entscheiden immer wieder Gerichte im Einzelfall doch zu Gunsten der Mieter. Der Unterschied liegt in einer Feinheit.
Wann eine Mietminderung wegen Hitze zulässig sein kann
Es gibt hier ein gern zitiertes Urteil des Amtsgerichts (10. Mai 2006, Az. 46 C 108/04). Hier stiegen im Sommer die Temperaturen am Tag auf 30 Grad und in der Nacht auf über 25 Grad. Das Gericht hielt dafür eine Mietminderung von 20 % für angemessen.
Doch diese Mietminderung wurde eben nicht mit der bloßen Hitze begründet, sondern mit einem Sachmangel an der Immobilie! Grund: Der Wärmeschutz der Wohnung entsprach nicht dem zum Zeitpunkt der Errichtung vorgeschriebenen Stand der Technik. Die Wohnung muss also nicht mit modernem Maßstab gemessen werden, wohl aber dem Baujahrs-Standard entsprechen.
Streit am besten vorbeugen
Selbst wenn Sie im Recht sind – geht ein solcher Fall erst einmal vor Gericht, wird es meist teuer und anstrengend. Oder zieht Ihr Mieter frustriert aus, verzeichnen Sie oft Verluste durch Leerstand und Renovierung. Und wer sagt Ihnen, dass der nächste Mieter nicht die gleichen Beanstandungen hat?
Deshalb kann es durchaus Sinn machen, in eine Klimaanlage zu investieren. Am sinnvollsten greifen Sie zu einer modernen Split-Klimaanlage. Achten Sie darauf, dass das Gerät stromsparend und leise ist. Bei einer Split-Klimaanlage ist der kühlende Teil außen an der Hauswand angebracht. Durch ein oder zwei kleine Bohrungen wird die heiße Luft von innen abgeleitet. Die Geräte kosten in der Regel zwischen 500 und 1500 Euro. Sie sollten vorab überlegen, wie viele Räume gekühlt werden müssen, und sich dann zum passenden Gerät beraten lassen.
Achtung: In der Regel entsteht dabei eine bauliche Veränderung am Haus, da mindestens ein Schlauch nach außen geführt werden muss. In einer WEG müssen Sie dies deshalb vorab mit den anderen Eigentümern klären!
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