Neue Förderrichtlinien – sind Pelletheizungen für Vermieter noch interessant?
28Pelletheizungen sind in den letzten Jahren zu einem beliebten Ersatz für Öl- oder Gaszentralheizungen in Mehrfamilienhäusern geworden. Mit den neuen Förderrichtlinien, die zu Beginn dieses Jahres in Kraft getreten sind, hat diese Heizungsart jedoch stark an Attraktivität verloren. Kommen sie überhaupt noch als Alternative in Frage?
Klimaneutrales Heizen ist das Gebot der Stunde. Und das Heizen mit Holzpellets gilt als CO2-neutral – doch es erzeugt Feinstaub. Dieser kann zwar durch hochwertige Filter fast auf 0 reduziert werden – der Regierung scheint das egal zu sein. Denn die Förderung von Pelletheizungen ist nun an strengere Bedingungen geknüpft: Das Bundesförderprogramm Effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) hat die technischen Mindestanforderungen erhöht, die Fördersätze gesenkt und die Kombination mit einer Wärmepumpe oder einer thermischen Solaranlage zur Pflicht gemacht. Lohnt sich das Ganze überhaupt noch für Sie? Hier ein Überblick.
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Die neuen Anforderungen:
- Seit 1.1.23 gelten erhöhte Anforderungen an die Effizienz. Biomasseheizungen müssen nun einen jahreszeitlichen Raumheizungsnutzungsgrad (ETA) von 81% (bisher: 78%) aufweisen, automatisch beschickt werden und über eine Leistungs- und Verbrennungsregelung sowie eine automatische Zündung verfügen. Für Pelletheizungen ist ein Pufferspeicher mit einem Volumen von mindestens 30 l/kW erforderlich. Außerdem muss ein hydraulischer Abgleich für die gesamte Anlage durchgeführt werden.
- Es gelten zudem neue Schadstoffgrenzwerte. Die CO2-Emissionen dürfen 200 mg/m³ (250 mg/m³ im Teillastbetrieb) nicht überschreiten. Der Grenzwert für Feinstaub wurde auf 2,5 mg/m³ (bisher 15 mg/m³) gesenkt. Pelletheizungen erfüllen diesen Grenzwert mit einem sogenannten Partikelabscheider. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) führt eine Liste der förderfähigen Biomasseanlagen, die ständig aktualisiert wird. Diese können Sie auf der Seite der BAFA einsehen.
- Biomassekessel sind jetzt nur noch als Hybridsysteme förderfähig. Dafür benötigen Sie eine Kombination mit einer Solarthermieanlage oder Wärmepumpe, welche mindestens die Warmwasseraufbereitung bewerkstelligt. Somit wird die Heizung natürlich teurer und aufwendiger zu planen.
Die aktuellen Fördersätze:
Für die Heizungserneuerung als Einzelmaßnahme der Sanierung können Sie nicht rückzahlbare Zuschüsse vom BAFA erhalten. Jetzt setzt sich die Förderung für Pelletheizung plus Solarthermie/Wärmepumpe aus zwei Fördersätzen zusammen:
Biomasse-Zentralheizungen werden mit einem Basisfördersatz von 10% bezuschusst. Der Effizienzzuschuss, der bisher für besonders emissionsarme Biomasseheizungen gewährt wurde, ist entfallen.
Für den anderen Teil der Heizung gibt es eine höhere Förderung: je 25% für Solarthermie und Wärmepumpe – jeweils mit einer Obergrenze von 35.000 € pro Gebäude.Fazit: Eine Pelletheizung für Ihr Mehrfamilienhaus lohnt kaum noch. Denn durch die Kombination mit einem zweiten System wird die Planung schwierig und teuer – und der Fördersatz von 10% ist nicht eben attraktiv, um eine solche Investition überhaupt zu tätigen. Da greifen Sie doch besser gleich zur Wärmepumpe und kassieren bis zu 40% Förderung.
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