Eigenbedarfskündigung: Verhandeln Sie nicht über eine Mieterhöhung
Wenn Sie Ihre Eigentumswohnung selbst beziehen wollen, diese aber vermietet haben, können Sie wegen Eigenbedarfs kündigen. Eine solche Kündigung ist aber an strenge Voraussetzungen gebunden, denn immerhin vertreiben Sie einen vertragstreuen Mieter aus seiner Wohnung.
Das Amtsgericht Münster hatte darüber zu entscheiden, welche Auswirkungen es hat, wenn ein Vermieter trotz einer Eigenbedarfskündigung mit seinem Mieter über die Miethöhe verhandelt (Urteil v. 28.11.22, Az. 98 C 1780/22).
Verhandlung über Mieterhöhung trotz Eigenbedarfskündigung
Im entschiedenen Fall versuchte die Eigentümerin einer vermieteten Wohnung seit November 2021 eine Mieterhöhung durchzusetzen. Im Januar 2022 unterbreitete die Mieterin ein Angebot, auf das die Vermieterin nicht einging.
Im Juli 2022 kündigte die Vermieterin wegen Eigenbedarfs. Sie gab an, die Wohnung als Zweitwohnsitz zu benötigen, da sie an der städtischen Universität ein Aufbaustudium aufnehmen wolle. Trotz Ausspruch der Kündigung verhandelte die Vermieterin weiter über die Mieterhöhung. Da die Mieterin die Kündigung nicht akzeptierte, erhob die Vermieterin Räumungsklage.
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Verhandlung zeigt: Eigennutzungsabsicht stand nicht fest
Die Klage hatte keinen Erfolg. Der Vermieterin stand kein Anspruch auf Räumung der Wohnung zu, da die Eigenbedarfskündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB unwirksam war.
Aufgrund der noch nach Ausspruch der Kündigung fortgesetzten Verhandlungen über eine Mieterhöhung bestanden nach Ansicht des Gerichts Zweifel am Eigennutzungswunsch der Vermieterin. Vielmehr lag der Verdacht nahe, dass eine nicht durchsetzbare Mieterhöhung über das Druckmittel einer Eigenbedarfskündigung erreicht werden sollte.
Besteht ein Nutzungswunsch nur für den Fall, dass mit dem Mieter keine Einigung über die Mieterhöhung erzielt werden kann, stellt das keinen ernsthaften Eigennutzungswunsch dar.
Fazit: Sie sehen, wenn Sie Ihrem Mieter wegen Eigenbedarfs gekündigt haben, sind weitere Verhandlungen über eine ursprünglich geplante Mieterhöhung tabu für Sie. Denn diese führen zur Unwirksamkeit Ihrer Kündigung.
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