Unwirksame Indexklausel mit gravierenden Folgen
In einem aktuellen Gerichtsfall vor dem Amtsgericht Hannover wurde die Unwirksamkeit einer Indexklausel in einem Mietvertrag verhandelt. Die Klausel legte fest, dass die Miete anhand des Verbraucherpreisindex steigen sollte, jedoch keine Reduzierung vorsah. Die Klägerin forderte eine Mieterhöhung, stützte sich aber auf einen qualifizierten Mietspiegel.
Das Gericht erklärte die Indexklausel als unwirksam, da sie den Mieter unangemessen benachteiligte. Trotzdem wurde das Erhöhungsverlangen der Klägerin aufgrund formeller Mängel als unwirksam betrachtet. Das Urteil besagt, dass die Klägerin keine Zustimmung zu einer Mieterhöhung erhält, und die Kosten des Rechtsstreits wurden ihr auferlegt.
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Fazit: Enthält der Mietvertrag eine unwirksame Indexklausel, darf der Vermieter die Miete zwar stattdessen anhand der ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen, allerdings maximal bis zu dem Betrag, der nach der Indexklausel möglich gewesen wäre (AG Hannover, Urteil v. 21.02.23, Az. 443 C 4261/11).
Empfehlung für Vermieter: Es ist entscheidend, Mietverträge sorgfältig zu gestalten und sowohl rechtliche als auch formelle Anforderungen zu beachten, um Streitigkeiten zu vermeiden. Bei Indexklauseln ist darauf zu achten, dass sie ausgewogen sind und die gesetzlichen Vorgaben erfüllen.
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