Mit Tötung bedrohter Vermieter kann fristlos kündigen
Wenn ein Mieter in einer Auseinandersetzung seinen Vermieter mit Gewalt und Tod droht und Anwesende auffordert, ihm ein Messer zu bringen, kann der betroffene Vermieter fristlos kündigen. Dies stellte das Amtsgericht Hanau im Mai 2023 klar.
Eine Auseinandersetzung einer Vermieterin mit einer Mieterin war eskaliert. Die Vermieterin hatte sodann unverzüglich eine fristlose Kündigung ausgesprochen. Da die Mieterin die Kündigung nicht akzeptierte und nicht freiwillig auszog, reichte die Vermieterin eine Räumungsklage ein.
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Mit Erfolg! Für das Gericht stand nach Durchführung einer Beweisaufnahme fest, dass die Mieterin während des Streits gegenüber der Vermieterin mit Nachdruck äußerte, sie werde sie töten. Sie forderte daraufhin Anwesende auf, ihr ein Messer zu bringen.
Die Vermieterin zog sich unter dem Eindruck der Drohung sofort in ihre Wohnung zurück. Die fristlose Kündigung der Vermieterin war nach Ansicht des Gerichts wegen des Verhaltens der Mieterin rechtmäßig. Denn das Verhalten der Mieterin war nicht durch eine Notwehrsituation gerechtfertigt (AG Hanau, Urteil v. 22.05.23, Az. 34 C 80/22).
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