Ihr Verwalter handelt im Zweifel im Namen Ihrer Gemeinschaft
Üblicherweise schließt Ihr Verwalter für Ihre Eigentümergemeinschaft Verträge mit Dritten ab. Vor dem 01.12.2020 waren diese Verträge aber nur wirksam, wenn Sie Ihren Verwalter durch den Verwaltervertrag oder einen gemeinschaftlichen Beschluss zum Abschluss ermächtigt hatten. Das führte nicht...
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