Mieter muss keine umfangreichen Umbaumaßnahmen für eine Nutzungsänderung dulden
Dass ein Mieter es nicht hinnehmen muss, wenn sein Vermieter durch umfangreiche Umbaumaßnahmen mit erheblichen Beeinträchtigungen wie u. a. Lärm, Erschütterungen und Staub den Nutzungszweck seiner Immobilie abändern will, stellte das Oberlandesgericht Frankfurt im März 2019 klar. Ausnahmsweise...
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