Balkonflächen sind nur zu ¼ zu berücksichtigen
Dass bei der Ermittlung der Wohnfläche Balkonflächen höchstens zu ¼ zu berücksichtigen sind, stellte das Landgericht Berlin im Januar 2018 klar. Dies ergibt sich für Sie als Vermieter zwingend aus der Wohnflächenverordnung und hat große Bedeutung für Ihre...
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