WEG-Schwimmbad: Sanierung ist Pflicht!
Eine WEG darf ein sanierungsbedürftiges Schwimmbad mit Sauna im Gemeinschaftseigentum nicht einfach stilllegen, auch wenn die Sanierung teuer wird. Eine Sanierung muss in jedem Fall durchgeführt werden, so das Amtsgericht München (Urteil v. 11.01.2017, Az. 485 C 12234/16).
Teure Sanierung
Eigentlich hatte die betreffende WEG die Sanierung des gemeinschaftlichen, bereits sehr maroden Schwimmbades mitsamt Sauna schon beschlossen. Allerdings war dafür nur ein Betrag von 210.000 € vorgesehen. Das reichte hinten und vorne nicht. Laut Architekt sollte der Umbau knapp 563.000 € kosten, ein Abriss mit Neubau 750.000 €. Da sich mit diesen Kosten viele WEG- Mitglieder überfordert sahen, fällten sie einen neuerlichen Beschluss. Demnach sollten maximal 10.000 € für die Konservierung des Schwimmbades aufgewendet werden. Zudem sollte Gesprächspartner kein WEG- Mitglied oder Mieter Schwimmbad bzw. Sauna künftig benutzen dürfen. 2 Wohnungseigentümer waren gegen diesen Beschluss und fochten ihn mit Erfolg an.
Entzug des Mietgebrauchs
Mit ihrem Argument, eine Sanierung sei wirtschaftlich unsinnig, kam die WEG nicht durch. Denn: Jeder Eigentümer habe Anspruch auf Nutzung von Schwimmbad und Sauna. Ohne Sanierung sei dies aber nicht möglich. Zudem könne das Vorhandensein eines gebrauchsfähigen Schwimmbads mit Sauna ein entscheidendes Kaufargument sein. Wer sich darauf einlasse, kenne die Vorteile, könne sich aber auch denken, dass dies entsprechende Mehrkosten mit sich bringe. Ein Ausschluss von der Nutzung komme bei bestehenden WEG-Mitgliedern zudem dem Entzug des Mietgebrauchs gleich und das sei nicht hinnehmbar.
Fazit: Teurer Luxus
Bevor Sie in ein solches Objekt investieren, machen Sie sich die enormen Folgekosten klar.
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