Mietpreisbremse soll bleiben und verschärft werden
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Verlängerung und Verbesserung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn vorgelegt. Die für die Einführung der Mietpreisbremse maßgebliche Ausgangslage besteht nach Darstellung der Bundesregierung fort. Eine Aufhebung der gesetzlichen Regelungen über die Mietpreisbremse ist deshalb nicht sinnvoll.
Die Bundesregierung verwies darauf, dass durch das Mietrechtsnovellierungsgesetz 2015 und die damit eingeführten Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn (Mietpreisbremse) in betroffenen Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt durch Erlass einer Rechtsverordnung der Anstieg der Mieten verlangsamt werden konnte. Die für die Einführung der Regelungen der Mietpreisbremse maßgebliche Ausgangslage bestehe im Wesentlichen fort. Ein baldiges Auslaufen der Mietpreisbremse erscheine deshalb nicht sinnvoll.
Zukünftig soll es in den einzelnen Bundesländern sogar möglich sein, zusätzliche Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt per Rechtsverordnung zu bestimmen. Solche Rechtsverordnungen sollen aber wie bisher höchstens fünf Jahre gelten. Die Bundesregierung strebt mit dem vorgelegten Entwurf einen ausgewogenen Ausgleich der Interessen von Mietern und Vermietern an. Die Rechte der Mieter, insbesondere ihr Anspruch vom ihrem Vermieter zu viel gezahlte Miete bei Überschreiten der zulässigen Miethöhe, zurückverlangen zu können, soll ausgedehnt werden.
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