Einbringen von Einbauten durch Mieter muss Vermieter beweisen
Dass das Einbringen von Einbauten durch Mieter der Vermieter beweisen muss, stellte das Amtsgericht Herne im Juli 2020 klar. Bei fehlendem Nachweis ist ein Mieter nicht zum Rückbau verpflichtet.
Der Fall
Ein Mietverhältnis über eine Wohnung endete im Jahr 2019 nach 55 Jahren. Nach Auszug des Mieters befanden sich an den ursprünglich weiß gestrichenen Decken noch Holz und Styroporplatten. Der Vermieter forderte den Mieter auf, diese zu entfernen. Der Mieter behauptete jedoch, nicht er sondern der ursprüngliche Eigentümer des Mietshauses habe die Styropor- und Holzdecken installiert. Tatsächlich hatten während des Mietverhältnisses die Eigentümer des Hauses und Vermieter mehrfach gewechselt. Der aktuelle Vermieter ließ die Styropor- und Holzdecken zunächst selbst auf seine Kosten entfernen und verklagte dann den Mieter auf Erstattung der Kosten in Höhe von ca. 1.500,- €.
Die Entscheidung des Amtsgerichts
Das AG Herne entschied den Rechtsstreit zu Gunsten des Mieters. Der Vermieter hatte keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Entfernung der Styropor- und Holzplatten. Zwar war der Mieter verpflichtet, die Mieträume nach Beendigung des Mietverhältnisses in dem Zustand zurück zu geben, in welchem er sie zu Beginn des Mietverhältnisses erhalten hatte. Jedoch hatte der Mieter behauptet, dass die Styropor- und Holzdecken durch einen früheren Eigentümer installiert wurden. Das AG Herne stellte klar: Verlangt ein Vermieter nach Beendigung eines Mietverhältnisses von seinem Mieter den Rückbau von Einbauten, muss der Vermieter beweisen, dass die Einbauten von dem Mieter installiert wurden. Wenn ein Vermieter diesen Nachweis nicht erbringen kann, besteht keine Verpflichtung des Mieters zum Rückbau. Mehrfache Eigentumswechsel
Neueste Kommentare