Bauvorhaben auf dem Nachbargrundstück – Verschattung einer Photovoltaikanlage müssen Sie hinnehmen!
Haben Sie und die anderen Eigentümer Ihrer Gemeinschaft sich für ein umweltfreundlicheres Leben entschieden und in Ihrer Wohnungseigentumsanlage eine Photovoltaikanlage installiert? Eine solche Anlage wandelt Solarenergie mithilfe von Photovoltaik in elektrischen Strom um. Doch was ist, wenn Ihre Photovoltaikanlage durch ein Bauvorhaben auf dem Nachbargrundstück verschattet wird. Müssen Sie die dadurch entstehenden Energieverluste hinnehmen? Ja hat das Oberverwaltungsgericht NRW entschieden – zumindest dann, wenn die Abstandsflächen eingehalten wurden (Beschluss v. 17.12.2020, Az. 7 B 1616/20).
Nachbar klagte gegen die erteilte Baugenehmigung
Im entschiedenen Fall hatte ein Grundstückeigentümer eine Baugenehmigung für ein Zweifamilienhaus mit Doppelgarage erhalten. Hiermit war der Eigentümer des Nachbargrundstücks nicht einverstanden. Er bemängelte, dass durch das Bauvorhaben eine Verschattung seiner auf seinem Haus errichteten Photovoltaikanlage eintrete.
Daher erhob der Nachbar vor dem Verwaltungsgericht Klage gegen die erteilte Baugenehmigung. Zugleich beantragte er Eilrechtsschutz gegen die Errichtung des Gebäudes. Der klagende Nachbar sah das Gebot der Rücksichtnahme durch die Verschattung seiner Photovoltaikanlage als verletzt an.
Verschattung verletzte Gebot der Rücksichtnahme nicht
Die Klage blieb ohne Erfolg. Es lag keine Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme vor. Nach dem bauplanungsrechtlichen Rücksichtnahmegebot sind Verschattungen hinzunehmen, sofern die baurechtlichen Abstandsflächen eingehalten sind. Denn diese zielen gerade darauf ab, eine ausreichende Belüftung und Besonnung von Nachbargrundstücken sicherzustellen. Werden daher die bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen gegenüber einem Grundstück mit einem mit einer Photovoltaikanlage ausgerüsteten Gebäude eingehalten, ist eine teilweise Verschattung der Anlage grundsätzlich nicht als Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot zu werten.
Fazit: Bei der Planung der Installation Ihrer Photovoltaikanlage müssen Sie auch eine zukünftige Bebauung von Nachbargrundstücken berücksichtigen. Verschattet ein den Regeln des Bauordnungsrechts entsprechendes Bauvorhaben später Ihre Photovoltaikanlage, können Sie nichts dagegen unternehmen, sondern müssen einen hierdurch entstehenden Minderertrag hinnehmen. Seien Sie daher besser vorher kritisch bei der Standortwahl für Ihre Photovoltaikanlage.
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