Investieren in Gewerbe? Tipps gegen Inflation
So langsam kommt wieder Leben in Deutschlands Innenstädte! Vermieten Sie eine Gewerbe-Immobilie oder ein gemischt genutztes Gebäude? Anders als bei Wohnimmobilien, sind Gewerbe-Mietverträge sehr individuell. Und dabei gibt es aufgrund der oft langen Laufzeiten eine Menge zu beachten, wenn Sie Ihre Rendite sichern wollen. Was das ist, lesen Sie diese Woche in unserer Serie!
Beim letzten Mal ging es darum, wann Ihre Gleitklausel unwirksam ist. Heute lesen Sie zum Abschluss, welche Fehler bei der Berechnung der Mieterhöhung häufig passieren, und wie Sie dies vermeiden.
So wird die Mietanpassung berechnet
Gerade auch bei der Berechnung der Mietanpassung wegen einer Gleitklausel passieren sehr oft Fehler. Doch diese können Sie vermeiden.
Ein solcher Fehler, der häufig vorkommt: Es kommt zu Verwechslungen von Prozent und (Prozent-)Punkten. Wie sieht das aus?
Der Verbraucherpreis-Index des Jahres 2020 lag bei 105,8 Punkten. Ein Zuwachs von 2 % wäre hier ein Anstieg auf 107,9. Das sind eben nicht 2 Punkte, sondern 2,1. Deutlich größer wird der Unterschied natürlich, je höher die vereinbarte Anpassungsschwelle ist.
Damit Ihnen hier keine Fehler unterlaufen, können Sie die Rechenhilfe auf der Website des Statistischen Bundesamtes nutzen.
Was passiert, wenn die Rechengrundlage wegfällt?
Je nachdem, welchen Index Sie als Basis nutzen, kann es passieren, dass dieser irgendwann nicht mehr erhoben wird. Dieser wird dann automatisch durch den nunmehr geltenden Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) ersetzt. Es empfiehlt sich darum, direkt den Verbraucherpreisindex als Bezugsgröße zu nutzen.
Abschließend noch zwei Tipps:
Achten Sie bei Ihrer Due Diligence vor dem Kauf besonders gut darauf, ob die Gleitklausel des Mietvertrags auch zulässig ist. Andernfalls riskieren Sie, dass Sie in absehbarer Zukunft Ihre Mieterhöhungen nicht mehr durchsetzen können.
Und: Das Ganze nützt Ihnen nur, wenn Sie den Index auch immer wieder prüfen. Denn nach drei Jahren sind Ihre Ansprüche verjährt und Sie können rückwirkend keine höhere Miete mehr fordern. Am besten, Sie tragen sich diese Überprüfung für jedes Jahr im Kalender ein. Solche Anpassungen können im Verlauf von 10 Jahren Mietvertrag deutlich über 10 % ausmachen!
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