Verzögerter Balkonanbau muss 16 Monate nach erster Ankündigung neu angekündigt werden
Wenn mit dem Anbau eines Balkons erst 16 Monate nach der ersten Ankündigung dieser Modernisierungsmaßnahme begonnen wird, muss dies wegen der großen zeitlichen Abweichung vom Vermieter neu angekündigt werden. Dies stellte das Landgericht Berlin im September 2021 klar.
Ein Vermieter hatte seinen Mieter auf Duldung der Installation eines Balkons an der Fassade der Mietwohnung verklagt. Die bauliche Maßnahme war von dem Vermieter jedoch schon über16 Monate zuvor angekündigt worden. Der Mieter verweigerte nun seine Mitwirkung.
Das LG Berlin entschied den Rechtsstreit zu Gunsten des Mieters. Dem Vermieter stand zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung gegen den Mieter kein Anspruch mehr auf Duldung des Anbaus des Balkons zu. Diese Modernisierungsmaßnahme musste wegen der inzwischen verstrichenen Zeit vom Vermieter neu angekündigt werden. Der Zeitablauf von mehr als 16 Monaten zwischen der Ankündigung der baulichen Maßnahme und dem tatsächlichen Baubeginn war zu groß und unüblich (LG Berlin, Beschluss v. 02.09.21, 67 S 95/21).
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