Mehrjährige Duldung unpünktlicher Mietzahlungen schließt Kündigung aus
Wenn ein Mieter über Jahre die Miete verspätet zahlt und der Vermieter nicht reagiert, kann der Vermieter später nicht wegen unpünktlicher Mietzahlungen kündigen. Denn der Vermieter hat durch sein vorheriges Verhalten signalisiert, dass er die verspäteten Mietzahlungen für nicht erheblich hält. Dies stellte das Landgericht Berlin im Dezember 2021 klar.
Ein Mieter und sein Vermieter stritten sich vor dem LG Berlin über die Rechtmäßigkeit einer vom Vermieter ausgesprochenen Kündigung. Der Mieter hatte seit Beginn des Mietverhältnisses im Jahr 2015 die Miete immer verspätet gezahlt. Bis Juli 2020 reagierte der Vermieter gar nicht auf die Verspätungen. Dann, im Juli 2020, sendete der Vermieter dem Mieter wegen der unpünktlichen Mietzahlungen eine Abmahnung. Nachdem der Mieter in den nächsten drei Monaten die Miete unverändert verspätet zahlte, kündigte der Vermieter das Mietverhältnis. Da der Mieter nicht freiwillig auszog, reichte der Vermieter eine Räumungsklage ein.
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Ohne Erfolg! Das LG Berlin entschied, dass der Vermieter keinen Räumungsanspruch gegen den Mieter hatte. Eine Kündigung des Mietverhältnisses war weder ordentlich noch fristlos möglich. Denn wegen der langjährigen Duldung der unpünktlichen Mietzahlungen hatte der Vermieter sein Recht zur Kündigung verwirkt. Dass nach der Abmahnung die Mietzahlungen weiterhin verspätet erfolgten, rechtfertigte die ausgesprochene Kündigung auch nicht. Denn der Vermieter hatte die verspäteten Zahlungen seit Beginn des Mietverhältnisses widerspruchslos hingenommen. Wenn ein Vermieter jahrelang unpünktliche Mietzahlungen akzeptiert, signalisiert er seinem Mieter, dass die Verletzungen der Vertragspflichten für ihn keine Bedeutung haben. Zwar stellten die unpünktlichen Mietzahlungen nach der Abmahnung neue Pflichtverletzungen dar. Wegen des kurzen Zeitraums von drei Monaten waren diese jedoch nicht als erheblich anzusehen (LG Berlin, Beschluss v. 09.12.21, Az. 67 S 158/21).
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