Eigentumswohnung vermieten: Darf WEG den Mietvertrag verlangen?
Das Lieblingskind vieler Investoren von Wohnimmobilien dürfte wohl das klassische Mehrfamilienhaus sein. Doch auch jetzt noch ist der Markt ziemlich leergefegt. Oft wird es dann die Eigentumswohnung, doch hier haben Sie sich oft mit einer WEG auseinanderzusetzen – und die ist nicht immer an Bord mit Ihren Vermietungsplänen. Doch dürfen die Hausgenossen Ihre Vermietung verhindern oder gar vorab den Mietvertrag einsehen? Ein BGH-Urteil gibt Aufschluss.
Ob Ihre (künftige) WEG der Vermietung grundsätzlich zustimmen muss oder nicht, verrät Ihnen ein Blick in die Gemeinschaftsordnung. Denn in manchen WEGs ist die Vermietung einzelner Wohneinheiten nur mit Zustimmung der Eigentümerversammlung möglich. Aber: Untersagt werden darf das nur aus wichtigen Gründen.
Vermieter verweigert Vorlage des Mietvertrags
Diese Möglichkeit behielt sich eine WEG aus Radolfzell am Bodensee vor. Doch ein Vermieter wollte seine Wohneinheit an eine Familie vermieten und brachte sein Anliegen in der Eigentümerversammlung vor. Dort verlangten die anderen Eigentümer, er solle zunächst einmal seinen Mietvertrag vorlegen. Als er dies verweigerte, stimmte die WEG auch der Vermietung nicht zu. Sie sah die Weigerung als wichtigen Grund, der Vermietung nicht zuzustimmen.
Nun zog der Wohnungseigentümer vor Gericht, um sein Recht zur Vermietung zu erstreiten – mit Erfolg. Dafür musste er bis vor den Bundesgerichtshof kämpfen. Und hier entschieden die Richter: Zwar darf die WEG tatsächlich Auskünfte zu den künftigen Mietern verlangen – das ist angemessen. Dadurch sollen die WEG-Mitglieder abschätzen können, ob sich diese Menschen an die Regeln in der WEG halten würden. Nicht aber sei es rechtmäßig, Einsicht in den Mietvertrag zu fordern. Denn die meisten Regelungen darin sind für die anderen Eigentümer und deren Zustimmung nicht relevant (BGH, Urteil v. 25.09.2020, Az. V ZR 300/18). Die WEG musste also der Vermietung zustimmen, da kein dringender Grund dagegen vorlag.
Tipp: Sondieren Sie besser vorab die Lage: Sind in dieser WEG bereits Einheiten vermietet und wenn ja, wie viele? Sind Investoren vielleicht sogar in der Mehrheit? Was wurde dazu in den Eigentümerversammlungen besprochen? Wir stehen die anderen Eigentümer dazu? Bedenken Sie, dass die WEG für Sie ziemlich ungemütlich werden kann, wenn Sie Ihre Interessen erst einmal Gerichtlich erkämpfen mussten. Schnell bilden sich dann Fronten und es kann schwierig werden, Ihre Interessen noch durchzusetzen. Unschön auch, wenn Ihre Mieter im Haus anschließend geschnitten werden.
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